Die Bundestarifkommission besteht aus der Bundesleitung, den Vertreterinnen/Vertretern der tariffähigen Mitgliedsgewerkschaften, den Vorsitzenden der Landesbünde sowie je einem/r Vertreter/in der dbb jugend und der dbb bundesfrauenvertretung. Die Landesbünde können die/den jeweilige/n Vorsitzende/n ihrer Landestarifkommission mit beratender Stimme entsenden. Vorsitzender der Bundestarifkommission ist der Fachvorstand Tarifpolitik, der die laufenden Geschäfte in Tarifangelegenheiten führt. Der Vorsitzende und seine von der Bundestarifkommission zu wählenden sechs Stellvertreter/innen bilden die Geschäftsführung der Bundestarifkommission. Die Bundestarifkommission beschließt über alle Angelegenheiten in Tariffragen. In Grundsatzfragen entscheidet sie über Forderungsrahmen, Kündigung von Tarifverträgen, Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen. Die Bundestarifkommission soll in der Regel zweimal im Geschäftsjahr zusammentreten.